Testament und Erbe
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Der letzte Wille hilft den Hinterbliebenen, wichtige Fragen in Bezug auf den Nachlass zu klären. Daher ist es ratsam, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
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Wenn Sie im Testament bedacht wurden, werden Sie vom Nachlassgericht automatisch zur Testamentseröffnung eingeladen.
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Gerade, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den potentiellen Erben kommt, wird die Testierfähigkeit manchmal angezweifelt.
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Erben und Erblasser wissen oft gar nicht, was alles zum Erbe gehört. Das auch Schulden oder der Mietvertrag teil der Erbmasse sind, ist selten bekannt.
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In Deutschland ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Wenn Sie Ihr Vermögen nicht einfach an Ihre gesetzlichen Erben vermachen möchten, sollten Sie ein Testament machen.
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